Allgemeine Geschäftsbedingungen für die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen

mit denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Mozarteum bis auf weiteres geändert/ ergänzt werden

1. Allgemeines

Für den Erwerb von Eintrittskarten der Stiftung Mozarteum für die Saison 2021/2022 und die Mozartwoche 2022 gehen diese Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Mozarteum nur in den Fällen vor, in denen sie abweichen. Im Übrigen bleiben die genannten AGBs aufrecht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen geben den Stand zum unten angeführten Zeitpunkt wieder. Aufgrund von behördlichen oder anderen Vorgaben nach diesem Zeitpunkt können sich die Bedingungen für den Ticketkauf und Vorstellungsbesuch laufend verändern. Nach Möglichkeit wird von der Stiftung Mozarteum darüber informiert. Es liegt jedenfalls in der eigenen Verantwortung, sich über aktuellste Entwicklungen auf den Webseiten der Stiftung Mozarteum (mozarteum.at, mozartwoche.at) zu informieren.

2. Präventionskonzept und Sicherheitsvorschriften

Die Stiftung Mozarteum ist sich der Verantwortung bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen bewusst; es werden alle Vorgaben der Bundesregierung, der Regierung des Land Salzburg und des Magistrats der Stadt Salzburg zur Durchführung von Veranstaltungen unter Einhaltung des von der Gesundheitsbehörde bewilligten Präventionskonzeptes zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie umgesetzt. Die Geschäftsführung hat für jede Spielstätte der Stiftung Mozarteum eine COVID-19-Beauftragte/einen COVID-19 Beauftragten bestellt, die/der auf die Einhaltung des Präventionskonzeptes achtet.

Das Präventionskonzept beinhaltet auch Sicherheitsvorschriften für das Publikum, welchen ausnahmslos Folge zu leisten ist. Die Kooperation des Publikums bei der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist unbedingt erforderlich. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Sicherheitsvorschriften kann notwendigenfalls dazu führen, dass betreffenden Personen der Zutritt verweigert wird oder eine Aufforderung zum Verlassen der Spielstätte ausgesprochen wird. In diesem Fall wird der Kaufpreis nicht rückerstattet.
Besucherinnen und Besucher werden darauf hingewiesen, dass eventuelle, auf den Eintrittskarten angedruckte, Einlasszeiten sowie Eingangs- und Aufenthaltsbereiche zu beachten und einzuhalten sind.

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Covid-19-Sicherheitsvorschriften.

Der Publikumsdienst ist angewiesen, das Publikum auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuwirken.

Die Stiftung Mozarteum übernimmt keine Haftung im Falle von Ansteckungen bzw. daraus resultierenden Folgeschäden. Ausgenommen hiervon sind Ansteckungen, welche auf grob fahrlässiges Verhalten von Personal, das von Stiftung Mozarteum in den Spielstätten eingesetzt wird, zurückzuführen sind.

Der Besuch der Vorstellungen sowie der Aufenthalt in den Spielstätten erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko!

3. Personalisierung von Eintrittskarten

Um im Falle eines Ansteckungsverdachtes eine Rückverfolgung rasch zu ermöglichen, werden die Eintrittskarten ausnahmslos personalisiert und der Name jeder Käuferin/ jedes Käufers auf der Karte angedruckt.

Es erfolgt kein Verkauf von Karten an nicht namentlich genannte Käuferinnen und Käufer!

Für eine notwendige Kontaktaufnahme durch die Behörde müssen beim Kauf jeder Eintrittskarte Telefonnummer und/oder Email-Adresse jeder Besucherin/jedes Besuchers platzbezogen bekanntgegeben werden. Die erhobenen Daten werden nur nach Aufforderung der Behörde weitergegeben.

Sollten Sie ein Konzert nicht persönlich besuchen respektive im Fall einer Weitergabe eines Tickets an Dritte, sind Sie als Käufer zur Zurverfügungstellung der Kontaktdaten dieser Person(en) an die Behörde verpflichtet.

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken ist ohne Genehmigung des Veranstalters untersagt. Im Fall eines genehmigten, gewerblichen Weiterverkaufs besteht die Verpflichtung, der Stiftung Mozarteum und/oder der Behörde für jeden Platz Name, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer der Besucherin/des Besuchers bekannt zu geben.

4. Platzierung

Die Sitzeinteilung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die zugewiesenen Plätze sind strikt einzuhalten. Die Stiftung Mozarteum behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Publikumsdienstes ist Folge zu leisten.

5. Kartenrückgabe

Sollte aufgrund der Nichterfüllung der COVID-19-Vorgaben durch den Kunden / die Kundin oder aufgrund einer COVID-19-Infektion des Kunden / der Kundin eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich sein, berechtigt dies nicht zur Rückerstattung des Kartenpreises. Eine Weitergabe der Karten an Dritte, die die Vorgaben erfüllen, mit einer entsprechenden gebührenfreien Umpersonalisierung ist möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Kartenbüro der Stiftung Mozarteum.

6. Besetzungs- und Programmänderungen

COVID-19-bedingte Besetzungs-, Programm- und Beginnzeitänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Falls es zu Änderungen kommt, werden Kartenkäuferinnen und Käufer nach Möglichkeit von der Stiftung Mozarteum darüber informiert.

7. Vorstellungsabsagen

Im Falle einer COVID-19-bedingten Vorstellungsabsage erhalten Kundinnen und Kunden den Eintrittskartenpreis ganz oder – bei Abbruch einer Veranstaltung – anteilig zurück. Die Rückerstattung kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Stand: 9. November 2021