WEITERE BESUCHERINFORMATIONEN

für Menschen mit Behinderungen

In Mozarts Geburtshaus gibt es keinen Lift.
Für Menschen mit Gehbehinderungen könnte es schwierig sein, die für die alten Salzburger Bürgerhäuser typischen Treppen und Niveauunterschiede zu bewältigen.
Mozarts Geburtshaus ist für Rollstuhlfahrer leider nicht zugänglich.
Mozart-Wohnhaus ist über den Eingang Theatergasse barrierefrei zugänglich.
Die Mitarbeiter des Museums werden Ihnen dabei gerne behilflich sein.
Partnerhunde sind in beiden Museen willkommen.


Besuchereinrichtungen

Gastronomiebetriebe und Museumsshops vervollständigen das Angebot der Mozart-Museen.


Besuchsregeln des Museums

Bei Ihrem Besuch des Mozarts Geburtshauses gelten die nachstehend aufgeführten Regeln. So kann Ihr Besuch ungestört verlaufen und auch andere Besucher werden nicht beeinträchtigt.

Keine Garderobe

Da keine Garderobe vorhanden ist und auch aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich Mozarts Geburtshaus mit einem großen Rucksack, einer Reisetasche oder einem Trolley zu besuchen.


Lassen Sie Kinderwagen im Eingangsbereich stehen

Mozarts Geburtshaus ist für Kinderwagen nicht zugänglich. Sie können den Wagen jedoch im hinteren Eingangsbereich abstellen. Es wird allerdings keine Haftung übernommen.


Benutzen Sie weder Mobiltelefone noch Fotoapparate oder Filmkameras

Wir bitten Sie, im Haus nicht zu filmen und zu fotografieren. Es beeinträchtigt die Haltbarkeit der empfindlichen Originale und ist für andere Besucher störend. Außerdem bitten wir Sie, Ihr Handy auszuschalten.
Fotogenehmigungen für journalistische und wissenschaftliche Zwecke werden in besonderen Fällen erteilt.
→ Download für Fotogenehmigung

Keine Hunde

Hunde sind nicht erlaubt, einzige Ausnahme:
Partnerhunde für Menschen mit Behinderungen.


Rauchverbot

Im gesamten Museumsbereich ist Rauchen verboten.


Kein Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken

Essen und Getränke dürfen nur in den Museums Cafés eingenommen werden.
Unsere Besuchsregeln sind für alle Besucher verbindlich.


Besonderheiten

Aufgrund von Sonderveranstaltungen kann es zur vorübergehenden Schließung bzw. zu eingeschränkten Besichtigungen kommen.
Im Zuge von Auf- und -Abbauarbeiten in den Ausstellungsräumen kann es zu Einschränkungen bei der Besichtigung kommen. 


Zauberflötenhäuschen

Das "Zauberflötenhäuschen", in dem Mozart Teile seiner Oper "Die Zauberflöte" in Wien komponiert haben soll steht im so genannten Bastionsgarten des Mozarteums, der nur von den Konzertsälen aus zugänglich ist.
1873 schenkte der bisherige Besitzer Fürst Starhemberg das Zauberflötenhäuschen der Internationalen Mozart-Stiftung in Salzburg.
Das Zauberflötenhäuschen ist nur im Rahmen der Veranstaltungen im Großen Saal des Mozarteums während des Sommers zu besichtigen.

Zauberflötenhäuschen
im Bastionsgarten der Stiftung Mozarteum Salzburg
Schwarzstraße 28
Salzburg